der Gastarbeiter,
ausländischer Arbeitnehmer
jd, der in ein für ihn fremdes Land kommt, um dort eine bestimmte Zeit zu arbeiten, und dann wieder in seine Heimat zurückzukehren
die italienischen, spanischen, türkischen G. in Deutschland.
NS-Zeit – Neologismus
1955 –erste aus italien
1961 – Anwerbeabkommen mit Türkei